Verfasser/in der Frage

06.02.2016 10:30:03

Sehr geehrter Herr Röber,

angenommen Sie bekämen die Möglichkeit, Bundesminister für Digitales zu werden – was wäre das erste, das Sie auf Ihre Agenda setzen würden? Oder anders gefragt: das wäre die wichtigste Aufgabe, der Sie sich widmen wollten?

Haben Sie recht herzlichen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser Frage!

Ihre Caroline Krohn

18.02.2016 17:57:37

Sehr verehrte Frau Krohn,

vielen Dank für Ihre Frage. In der Tat habe ich sie mir schon einmal selbst gestellt.

Die Digitalisierung fast aller Gesellschaftsbereiche macht dieses Thema zu einem überaus wichtigen. Dennoch habe ich nicht den Eindruck, dass dieser Umstand schon auf breiter Front in der Politik angekommen ist. Das zeigt sich schon alleine daran, dass es ein Bundesministerium für Digitales bislang noch gar nicht gibt. Ja, es existieren nach meinem Kenntnisstand noch nicht einmal Pläne, ein solches in Zukunft einzurichten. Stattdessen kocht jedes Ministerium sein eigenes Süppchen, und viele Köche verderben bekanntlich den Brei.

Zunächst also sollte ein solches Ministerium etabliert werden. Es bietet die Chance, die technologischen Möglichkeiten zu strukturieren und systematisieren. Erst dann kann auch priorisiert und entschieden werden, welche Teilbereiche als die wichtigsten zuerst zu regeln wären.

Auf meiner persönlichen Angednda stünden an oberster Stelle zwei Bereiche:

Zum einen der Datenschutz. Die Digiatlisierung hat mittlerweile fast jeden Lebensbereich erfasst. Wer möchte, kann sich schon heute einen Kühlschrank kaufen, der über das Internet selbständig neue Marmelade ordert, wenn diese alle ist. Daher muss ein effektiver und auch nachdrücklich durchzusetzender Datenschutz ein primäres Interesse eines Digitalministers sein. Nur wenn diese Basis solide ist, kann der Auf- und Ausbau der Digitalisierung reibungslos vorangehen. Datenschutz bedeutet konkret:
(a) Jeder Bürger hat das Recht, selbst zu bestimmen, wer seine Daten wofür und für wie lange nutzt. Wenn seine Daten kommerziell genutzt werden, muss er dem zustimmen und ist an den hieraus sich ergebenden Gewinnen angemessen zu beteiligen.
(b) Recht auf Vergessen. Alle Daten sind, gewissen Kategorisierungen folgend, zwingend mit einem Verfallsdatum zu versehen. Diese könnten sich bspw. an der Systematik der gesetzlichen Verjährungsfristen orientieren. Nach Fristablauf sind die Daten unwiderruflich zu löschen.
(c) Die gesetzliche Verpflichtung von datenverarbeitenden Unternehmen, die Daten ausschließlich im Inland zu speichern. Nur so können sie effektiv der deutschen Rechtsprechung unterworfen werden. Alternativ wäre eine paneuropäische Lösung anzustreben.

Zum anderen wäre das Thema Künstliche Intelligenz von höchster Wichtigkeit. Selbst wenn man nicht gleich an Terminator denkt oder glaubt, die von Ray Kurzweil beschriebene „Singularität“ von Mensch und Maschine sei eine unausweichliche Entwicklung, muss dieses Gebiet strengsten Kontrollen unterliegen. Es ist die Büchse der Pandora, und da sie von Algorithmen privater Firmen gefüllt wird, müssen effektive Mechanismen definiert werden, die festlegen, innerhalb welcher Vorgaben Entwicklungen stattfinden dürfen. Die Gefahr, dass die Menschheit eines Tages diese KI nicht mehr beherrschen kann, ist nicht von der Hand zu weisen.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Röber

Adressat/in der Frage

Sascha Röber

Schön Klinik SE
Bereichsleiter Finanzmanagement

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