Verfasser/in der Frage

05.02.2015 12:46:29

Sehr geehrter Herr Dr. Baas, in der aktuellen Kampagne für Beitragsgerechtigkeit in den Sozialversicherungsbeiträgen „Eltern klagen“ http://elternklagen.de/ fordern zwei Familienverbände Eltern auf, Widerspruch bei den jeweiligen Krankenversicherungen einzulegen und eine Beitragsreduzierung in den Sozialversicherungen zu verlangen.
Dies, da Sie ja als Krankenversicherung für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge zuständig sind. Im Beitragsleistungsurteil vom 3. April 2001 hatte das BVerfG entschieden, dass der generative Beitrag, also die Kindererziehung, genauso zu behandeln ist, wie der monetäre Beitrag zur Sozialversicherung. Damit werden Eltern gegenüber anderen Beitragszahlern benachteiligt und finanziell über Gebühr belastet. Als Krankenversicherung sind Sie ja von den jeweiligen Vorgaben des Gesetzgebers abhängig. Daher nehme ich an, dass Sie, sollten Sie Widersprüche erhalten, Ihre Mitglieder an das Ministerium verweisen werden. Aber könnten Sie denn nicht zusammen mit den anderen Krankenversicherungen als Interessensvertretungen Ihrer Mitglieder beim Gesetzgeber im ersten Schritt einfordern, dass die Beiträge zumindest unter Vorbehalt eingezogen werden, bis der Gesetzgeber hier eine Regelung gefunden hat? Ich freue mich auf eine Antwort. Mit freundlichem Gruß. Nicola Hengst-Gohlke

11.02.2015 11:54:50

Sehr geehrte Frau Hengst-Gohlke,

zur Beitragsgerechtigkeit gibt es viele unterschiedliche gesellschaftliche Positionen. Diese abzuwägen ist, wie Sie auch schreiben, Aufgabe des Gesetzgebers. Als Krankenkasse handeln wir im Rahmen der geltenden Gesetze. Daher können wir Beiträge auch nicht unter Vorbehalt einziehen. Eine Überprüfung auf Verfassungsmäßigkeit der Beitragsgestaltung obliegt den Gerichten oder der Politik und ist nicht Aufgabe einer Krankenkasse.

Zudem basiert die gesetzliche Krankenversicherung, anders als die private, auf einem Solidarsystem. Bei gleichen Leistungen für alle Versicherten, trägt jeder gemessen an seinem Einkommen einen Beitrag. Weniger Einkommen, z.B. wegen Kindererziehung mit Teilzeitbeschäftigung, führt daher auch zu einem geringeren Beitrag. Eltern steht in der Elternzeit zudem eine Beitragsermäßigung, in einigen Fällen auch eine Beitragsbefreiung, zu.

Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich beitragsfrei mitversichert. Die Kosten dafür werden von der Gemeinschaft getragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens Baas

11.02.2015 13:05:01

Sehr geehrte Frau Hengst-Gohlke,

zur Beitragsgerechtigkeit gibt es viele unterschiedliche gesellschaftliche Positionen. Diese abzuwägen ist, wie Sie auch schreiben, Aufgabe des Gesetzgebers. Als Krankenkasse handeln wir im Rahmen der geltenden Gesetze. Daher können wir Beiträge auch nicht unter Vorbehalt einziehen. Eine Überprüfung auf Verfassungsmäßigkeit der Beitragsgestaltung obliegt den Gerichten oder der Politik und ist nicht Aufgabe einer Krankenkasse.

Zudem basiert die gesetzliche Krankenversicherung, anders als die private, auf einem Solidarsystem. Bei gleichen Leistungen für alle Versicherten, trägt jeder gemessen an seinem Einkommen einen Beitrag. Weniger Einkommen, z.B. wegen Kindererziehung mit Teilzeitbeschäftigung, führt daher auch zu einem geringeren Beitrag. Eltern steht in der Elternzeit zudem eine Beitragsermäßigung, in einigen Fällen auch eine Beitragsbefreiung, zu.

Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich beitragsfrei mitversichert. Die Kosten dafür werden von der Gemeinschaft getragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens Baas

13.03.2015 08:03:28

Sehr geehrter Herr Dr. Baas, erst einmal herzlichen Dank, dass Sie auf meine Frage geantwortet haben. Erlauben Sie mir jedoch eine Nachfrage, zumal ich in der Zwischenzeit auf die folgenden Aussage Ihres Vorgängers, Prof. Dr. Norbert Klusen, aufmerksam gemacht wurde, der sich im Rahmen der Initiative Familiengerechtigkeit (http://www.familiengerechtigkeit.de/unterstutzer/) ganz klar positioniert hat: „Die Erziehungsleistung von Eltern muss in den umlagefinanzierten Sozialversicherungssystemen stärker als bisher berücksichtigt werden. Wer Kinder bekommt, zieht dadurch die potentiellen künftigen Beitragszahler auf und leistet so einen stärkeren Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Sozialversicherungssysteme. Bei der Einführung einer Rücklagenbildung in der gesetzlichen Pflegeversicherung sollten deshalb Eltern mit Kindern besser gestellt werden als Kinderlose. Die Beiträge zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds könnten z. B. nach der Kinderzahl gestaffelt werden.“ Wie sehen Sie das? Mit freundlichen Grüßen. Nicola Hengst-Gohlke

Adressat/in der Frage

Jens Baas

Techniker Krankenkasse
CEOVorsitzender des Vorstands

managerfragen.org

Nur registrierte Benutzer können auf Managerfragen.org Fragen stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und dauert nur wenige Sekunden.

Registrieren

  • Stärke-Indikator
  • Durch das Klicken auf "Absenden" erklärst Du Dich mit unseren Nutzungsbedingungen einverstanden und stimmst unseren Datenschutzrichtlinien zu.

oder

Einloggen