von Josephine Valeske

Viele deutsche Firmen respektieren bei ihrer Tätigkeit im Ausland die Menschenrechte nicht ausreichend. Ein neuer, verpflichtender Leitfaden der OECD klärt über diesbezügliche Sorgfaltspflichten auf.

Es vergeht kein Jahr, in dem nicht neue Anschuldigungen gegen deutsche Unternehmen laut werden, weil sie im Ausland die Profitmaximierung über grundlegende Menschen- und Arbeiterrechte stellen. Dies kann an jeder Stelle der Wertschöpfungskette passieren: Beim An- und Abbau der Rohstoffe, wenn beispielsweise in der Landwirtschaft oder im Bergbau Kinder- und Zwangsarbeit eingesetzt werden. In der Verarbeitung, wenn die Angestellten in asiatischen Ländern in Sweatshops Unmengen an unbezahlten Überstunden leisten müssen. Aber auch die Auswirkungen des fertigen Produktes auf die Konsumenten können schädliche Wirkungen haben.

So ist es zum Beispiel in einem der Fälle, die ein im Juni veröffentlichtes Paper des Öko-Instituts beschreibt. So wird Kupfer, das in der deutschen Automobilindustrie eingesetzt wird, in Peru und Chile oftmals unter höchst umweltschädlichen Bedingungen abgebaut. Die im Bergbau verwendeten Schwermetalle verseuchen das Grundwasser und verursachen Gesundheitsschäden für Anwohner.

Ein anderes in der Studie zitiertes Beispiel sind Ackergifte, die von BASF hergestellt und beispielsweise in Bolivien vertrieben werden, wo sie zu Krebsfällen, Nervenerkrankungen, Missbildungen und Fehlgeburten in der lokalen Kleinbauerbevölkerung führen, die oftmals über die korrekte Anwendung nicht aufgeklärt wurde. BASF erklärt, nur solche Mittel zu verkaufen, die auch in Hochregistrierungsländern zugelassen seien. Die Studie fand heraus, dass dies nicht der Wahrheit entspricht, denn viele der in Südamerika verkauften Mittel sind in Deutschland verboten.

Dies sind nur zwei Beispiele von viel zu vielen. Immer mehr NGOs und Institute fordern daher von der Politik verbindliche Gesetze, die Unternehmen unter Strafandrohung dazu zwingen sollen, im Einklang mit den Menschen- und Arbeiterrechten zu handeln. Allerdings gibt es solch weitgreifende Gesetze bisher so gut wie nirgends.

Immerhin wurde vor Kurzem ein Schritt in die richtige Richtung getan. Am 31. Mai verabschiedete der Ministerrat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einen Leitfaden namens General Due Diligence Guidance. Dieser klärt über die Art und Weise auf, wie Unternehmen den wichtigsten menschen-, umweltrechtlichen und anderweitigen Sorgfaltspflichten (due diligence) nachkommen sollen. Diese Sorgfaltspflichten sind nicht zu verwechseln mit den unternehmerischen Sorgfaltspflichten, die eine Firma beispielsweise im Vorfeld eines Vertragsabschlusses einhalten muss, sondern beziehen sich auf die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Menschen in seiner gesamten Wirkungskette.

Die NGO Germanwatch, die den Erstellungsprozess des Leitfadens begleitet hat, nimmt an, dass dieser in den kommenden Jahren das wichtigste Referenzdokument sein wird, wann immer es um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten geht. Zwar ist der Leitfaden nicht rechtlich bindend im Sinne einer Sanktionsfähigkeit, aber die Mitgliedsstaaten der OECD sind verpflichtet, ihn zu verbreiten, zu unterstützen und seine Anwendung zu überwachen. Manager und Unternehmen werden sich zunehmend daran messen lassen müssen, ob und wie ernst sie es mit ihren gesellschaftlich relevanten Sorgfaltspflichten nehmen. Der Leitsatz, „erlaubt ist, was nicht verboten ist“, wird als Maßstab und Rechtfertigung hoffentlich seine Bedeutung verlieren.

Quelle:
https://mneguidelines.oecd.org/OECDWatch-Due-Diligence-Guidance-Contribution-2018.pdf

 

Weiterführende Links:

Studie des Öko-Instituts: https://www.oeko.de/publikationen/p-details/umweltschutz-wahrt-menschenrechte-deutsche-unternehmen-in-der-globalen-verantwortung/

General Due Diligence Guidance: http://www.oecd.org/corporate/mne/due-diligence-guidance-for-responsible-business-conduct.htm

Zusammenfassung des Dokuments: https://mneguidelines.oecd.org/OECDWatch-Due-Diligence-Guidance-Contribution-2018.pdf

Germanwatch-Blogartikel mit Bewertung des Leitfadens: https://www.germanwatch.org/de/15580

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